Therapieverfahren

Es gibt derzeit drei Therapieverfahren, deren Wirksamkeit wissenschaftlich anerkannt ist und für die die Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden. Die sogenannten „Richtlinienverfahren“ sind die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie.

Anlässe für eine psychotherapeutische Behandlung sind zum Beispiel:

  • depressive Entwicklungen
  • Suizidalität
  • Ängste
  • Zwangserkrankungen
  • Schlafstörungen
  • psychosomatische Beschwerden
  • Essstörungen
  • Kontakt- und Beziehungsprobleme
  • Suchtverhalten
  • Selbstwertprobleme
  • Selbstverletzendes Verhaltens
  • Gereiztheit oder Aggressivität

Ich biete tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TFP) an und befinde mich aktuell in Weiterbildung für analytische Psychotherapie. In beiden Verfahren geht man davon aus, dass psychische Erkrankungen mit inneren, ungelösten Konflikten verbunden sind, die sich oftmals auf unbewusster Ebene abspielen. Die Symptome, unter denen Sie leiden, können somit einen Ausdruck dieser inneren Not darstellen und es geht deshalb in der Therapie darum, die innere Not zu verstehen und nach Bewältigungsstrategien zu suchen. Auch können traumatische Erfahrungen oder belastende Lebensereignisse wie Trennung, Krankheit oder Verlust der Grund für eine psychische Erkrankung sein, weil die Seele aus ihrem Gleichgewicht geraten ist.